Die Kleingärtnerische Nutzung ist im Kleingarten vorgegeben... es gibt hierzu genaue Richtlinien, die klar angeben, zu welchen Prozentsätzen der Garten kleingärtnerisch zu nutzen ist.
Gemäß §1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ist ein Garten nur dann ein Kleingarten im Sinne des Gesetzes, der „zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient“.
Das ist alles einsehbar, messbar, unverzichtbar... aber auch interpretierbar. So ist der klassische Bauerngarten wie auch der Spielbereich der Kinder, Sonnenterrasse unter dem Apfelbaum und auch das Insektenhotel im naturbelassenen Bereich denkbar.
Jeder Jeck ist anders... und so auch jeder Garten. Individuell wie Wohnzimmer... streng geometrisch, wild verwunschen und auch wie aus dem Gartenmagazin entsprungen.
Wichtig ist die Einhaltung der Richtlinien und vor allem DIE NUTZUNG. Denn gerade das enge Miteinander der Kleingärtner überwindet oft weit höhere Grenzen, als die vorgegebene Zaunhöhe.
Oft ist es nicht klar, was Kleingärtnerische Nutzung ist und was nicht. Deshalb sprecht die Gartenfachberater an, wenn Ihr Fragen habt. Auch bei unserer jährlichen Gartenbegehung klären wir vielfältige Fragen zu Obstsorten, Schädlingen, Anbaumethoden. Auch unterschiedliche Ansichten werden diskutiert... aber mit Respekt und Toleranz kommen wir hier am besten weiter.
Poolwasser
Ökologischen Wert von Kleingärten
Insektenfreundliches Gärtnern
(bald auch zum Download :) )